Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juli 2026
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen der EMAN GROUP im Zusammenhang mit IT-Infrastruktur, Cloud, Security, Betrieb, Entwicklung, KI-Automatisierung, technischer Beratung und VELA Cloud Workspace, sofern nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen in Textform getroffen wurden.
Individuelle Angebote, Leistungsbeschreibungen, Projektvereinbarungen, Auftragsverarbeitungsverträge, Service-Level-Vereinbarungen oder sonstige einzelvertragliche Regelungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, soweit sie abweichende oder ergänzende Bestimmungen enthalten.
Diese Bedingungen richten sich vorrangig an Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Bildungsträger, Selbstständige und sonstige Organisationen. Für Verbraucher gelten ergänzend die jeweils zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
Vertragspartner und Kontakt
Vertragspartner ist die EMAN GROUP. Weitere Pflichtangaben, Kontaktinformationen und rechtliche Hinweise finden Sie im Impressum.
Für allgemeine Anfragen, technische Rückfragen oder projektbezogene Abstimmungen können Sie EMAN GROUP über die Kontaktseite, per E-Mail an info@emangroup.de oder telefonisch unter +49 1609 2771501 erreichen.
Beschreibung unserer Leistungen
EMAN GROUP erbringt technische Leistungen in Bereichen wie Cloud-Arbeitsumgebungen, Microsoft 365, Nextcloud, Infrastruktur, Netzwerk, Security, Identitäts- und Zugriffskonzepte, Backup, Monitoring, Web-Software, Schnittstellen, Automatisierung, KI-gestützte Prozesse und IT-Beratung.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, dem Projektplan oder einer separaten Vereinbarung. Allgemeine Informationen auf dieser Website beschreiben typische Leistungen und stellen noch kein verbindliches Angebot dar.
EMAN GROUP kann Leistungen selbst erbringen oder geeignete technische Dienste, Hosting-Anbieter, Softwareprodukte, Open-Source-Komponenten, Cloud-Plattformen oder Drittanbieter einsetzen, soweit dies für die vereinbarte Leistung erforderlich oder sachlich sinnvoll ist.
Angebote und Vertragsschluss
Anfragen über die Website, per E-Mail, telefonisch oder in einem Erstgespräch sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn ein Angebot von EMAN GROUP angenommen wurde oder eine Leistung ausdrücklich beauftragt wird.
Angebote sind nur für den darin genannten Zeitraum verbindlich. Fehlt eine Frist, kann EMAN GROUP das Angebot widerrufen, solange es noch nicht angenommen wurde. Änderungen des Leistungsumfangs, der technischen Rahmenbedingungen oder der Kundenvorgaben können eine Anpassung von Aufwand, Zeitplan oder Preis erforderlich machen.
Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt alle Informationen, Zugänge, Ansprechpartner, Entscheidungen, technischen Rahmenbedingungen und Inhalte bereit, die für die Leistungserbringung erforderlich sind. Dazu können insbesondere bestehende Systeminformationen, Administrationszugänge, Domain- und Hostingdaten, Netzwerkdetails, Datenschutzvorgaben, CI-Vorgaben, Texte, Bilder, Freigaben und fachliche Anforderungen gehören.
Verzögerungen, die durch fehlende Informationen, nicht erreichbare Ansprechpartner, nicht erteilte Freigaben, unvollständige Zugangsdaten oder nachträgliche Änderungen entstehen, können Termine, Aufwand und Kosten beeinflussen.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass bereitgestellte Inhalte, Daten, Marken, Bilder, Dokumente oder sonstige Materialien rechtmäßig verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.
Projektablauf, Änderungen und Abnahme
Projekte werden abhängig vom Umfang in Phasen strukturiert, zum Beispiel Analyse, Konzeption, Umsetzung, Prüfung, Übergabe und Betrieb. Ziel ist eine nachvollziehbare Arbeitsweise mit klaren Entscheidungen, dokumentierten Änderungen und einer verständlichen Übergabe.
Änderungswünsche, neue Anforderungen oder Erweiterungen nach Projektstart können separat bewertet und beauftragt werden. EMAN GROUP weist nach Möglichkeit darauf hin, wenn Änderungen Auswirkungen auf Zeitplan, Aufwand, Sicherheit, Betrieb oder technische Architektur haben.
Soweit eine Abnahme vereinbart oder nach Art der Leistung erforderlich ist, prüft der Kunde die bereitgestellte Leistung innerhalb einer angemessenen Frist. Wesentliche Mängel sind nachvollziehbar zu beschreiben. Unwesentliche Abweichungen, die die Nutzung nicht erheblich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Preise, Zahlungsbedingungen und Verzug
Preise, Abrechnungsmodelle, Zahlungsfristen und etwaige laufende Kosten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung. Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
Laufende Drittanbieter-, Hosting-, Lizenz-, Domain-, Zertifikats-, Cloud- oder Plattformkosten können zusätzlich entstehen und werden entweder direkt vom Anbieter oder nach Vereinbarung über EMAN GROUP abgerechnet.
Gerät der Kunde mit Zahlungen in Verzug, kann EMAN GROUP nach vorheriger Ankündigung Leistungen vorübergehend zurückstellen, soweit dadurch keine zwingenden gesetzlichen Pflichten verletzt werden und die Zurückstellung angemessen ist.
Nutzungsrechte, Lizenzen und Drittsoftware
Der Kunde erhält an individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen die im Angebot oder Vertrag beschriebenen Nutzungsrechte. Fehlt eine ausdrückliche Regelung, erhält der Kunde die Rechte, die für den vereinbarten Zweck erforderlich sind, nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung.
An Konzepten, Vorlagen, internen Methoden, Standardbausteinen, Skripten, Bibliotheken, Know-how, Tools und allgemeinen technischen Lösungsansätzen, die nicht ausschließlich für den Kunden erstellt wurden, behält EMAN GROUP die bestehenden Rechte.
Drittsoftware, Open-Source-Komponenten, Cloud-Dienste, Fonts, Frameworks, Plugins, Schnittstellen oder externe Plattformen unterliegen den jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen der Anbieter. Der Kunde ist verpflichtet, diese Bedingungen einzuhalten, soweit er die betreffenden Dienste oder Komponenten nutzt.
Zugangsdaten, Sicherheit und Betrieb
Zugangsdaten, Administrationsrechte, API-Schlüssel, Zertifikate, Wiederherstellungscodes und vergleichbare sicherheitsrelevante Informationen sind vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
Der Kunde darf Passwörter, Zugangsdaten oder sicherheitskritische Informationen nicht unverschlüsselt oder unaufgefordert per E-Mail übermitteln. EMAN GROUP kann sichere Übertragungswege oder geeignete Verfahren zur Übergabe sensibler Informationen vorgeben.
Sicherheitsmaßnahmen reduzieren Risiken, können Angriffe, Ausfälle, Bedienfehler, Schwachstellen von Drittanbietern oder Fehlkonfigurationen jedoch nicht vollständig ausschließen. Der Kunde bleibt für angemessene interne Prozesse, Nutzerverhalten und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Verfügbarkeit, Wartung und Support
Verfügbarkeit, Reaktionszeiten, Wartungsfenster, Monitoring, Backup-Umfang und Supportleistungen gelten nur dann als verbindlich vereinbart, wenn sie ausdrücklich im Angebot, in einer Service-Level-Vereinbarung oder in einer separaten Betriebsvereinbarung festgelegt wurden.
Wartungsarbeiten, Updates, Sicherheitsanpassungen oder technische Änderungen können erforderlich sein, um Systeme stabil, sicher und funktionsfähig zu halten. EMAN GROUP wird planbare Maßnahmen nach Möglichkeit rechtzeitig ankündigen.
Bei Störungen, Ausfällen oder Sicherheitsvorfällen wirkt der Kunde an der Analyse und Behebung mit, insbesondere durch Bereitstellung relevanter Informationen, Protokolle, Zugänge und Ansprechpartner.
Datenschutz und Vertraulichkeit
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf dieser Website finden Sie in der Datenschutzerklärung. Hinweise zu Cookies und ähnlichen Technologien finden Sie auf der Cookie-Seite.
Soweit EMAN GROUP im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, wird bei Bedarf eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen. Der Kunde bleibt für die rechtmäßige Bereitstellung und Verarbeitung der Daten in seinem Verantwortungsbereich verantwortlich.
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse, technische Details, Zugangsdaten, Sicherheitskonzepte, Projektunterlagen und nicht öffentliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.
Gewährleistung und Haftung
EMAN GROUP erbringt Leistungen mit fachlicher Sorgfalt und nach dem vereinbarten Leistungsumfang. Für die dauerhafte Verfügbarkeit oder Fehlerfreiheit von Drittanbieter-Diensten, Internetverbindungen, Cloud-Plattformen, Hardware, Betriebssystemen, Softwareprodukten oder externen Schnittstellen übernimmt EMAN GROUP keine Verantwortung, soweit diese außerhalb des eigenen Einflussbereichs liegen.
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben unberührt. Der Kunde hat erkennbare Mängel oder Störungen nachvollziehbar mitzuteilen und EMAN GROUP eine angemessene Möglichkeit zur Prüfung und Behebung einzuräumen.
Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht im Einzelfall wirksam etwas anderes vereinbart wurde. Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Laufzeit und Kündigung
Laufzeit, Kündigungsfristen und Verlängerungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Projektbezogene Leistungen enden grundsätzlich mit Erbringung der vereinbarten Leistung, Abnahme oder Übergabe, sofern keine laufende Betreuung vereinbart wurde.
Laufende Leistungen wie Support, Wartung, Monitoring, Betrieb, Hosting-Begleitung oder technische Betreuung können mit einer gesonderten Laufzeit und Kündigungsfrist vereinbart werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. Gerichtsstand und Erfüllungsort richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften oder einer wirksam getroffenen individuellen Vereinbarung.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt, soweit zulässig, die gesetzliche Regelung.
EMAN GROUP kann diese Bedingungen aktualisieren, wenn sich Leistungen, rechtliche Anforderungen oder technische Rahmenbedingungen ändern. Für bereits geschlossene Verträge gelten Änderungen nur, soweit dies vereinbart wurde oder gesetzlich zulässig ist.